ID7. Pure Energieverbrauch kombiniert 16,3 – 14,0 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 0 g/km; CO2-Klasse A

Innovationsbooster für e-Dienstwagen

Neuregelung der Firmenwagen-Versteuerung für Elektroautos ab 01.07.2025

Rückwirkend zum 01. Juli 2025 profitieren Unternehmen und Dienstwagennutzer noch stärker von den steuerlichen Vorteilen vollelektrischer Fahrzeuge. Der Deckel für den Bruttolistenpreis wurde von 70.000,- € auf 100.000,- € (inkl. Sonderausstattung) erhöht.

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE?

Fast alle von uns angebotenen Elektro Modelle fallen damit erstmals unter die steuerliche 0,25%-Grenze (je nach Ausstattungen).
Profitieren Sie jetzt von der neuen Regelung! Wir beraten Sie gerne persönlich.

Abschreibung für e-Fahrzeuge

Für Elektrofahrzeuge (im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG), die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft worden sind, wird die arithmetisch-degressive Abschreibung mit folgenden fallenden Staffelsätzen eingeführt:

  • • 75% im Jahr der Anschaffung,
  • • 10% im ersten darauf folgenden Jahr
  • • 5% im zweiten darauf folgenden Jahr
  • • 5% im dritten darauf folgenden Jahr
  • • 3% im vierten darauf folgenden Jahr
  • • 2% im fünften darauf folgenden Jahr
0,25% Dienstwagen-Versteuerung
jetzt für e-Modelle bis 100.000,- Bruttolistenpreis

Wir informieren Sie gerne!

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